Elternbrief Nr. 4 2022/ 23 und Brief der Ministerin zu Corona- und Energiesparmaßnahmen

Liebe Eltern,

den gestrigen Elternbrief haben wir scheinbar etwas voreilig versendet. Die Bildungsministerin hat uns heute Informationen über die geplanten Corona-Schutzmaßnahmen und die Teststrategie in den Schulen nach den Ferien informiert. Darüber hinaus richtet sie sich mit einem direkten Brief an die Elternschaft. Im Anhang finden Sie den vollständigen Brief. Hier die wichtigsten Auszüge:

„Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen. Die Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen.“

„In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien … bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden…

Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche CoronaInfektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf einen Test in der Schule kann wie bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.“

Sollten Sie weitere Tests benötigen, melden Sie Ihren Bedarf bitte über den Schulplaner bei Ihrer Klassenleitung an.

Über Luftfiltergeräte und CO2-Messgeräte heißt es in einem weiteren Schreiben an die Schulen:

„Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt indes unverzichtbar. CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen. Die Nutzung dieser Geräte wird vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen. Einmalig soll daher auch die Anschaffung von CO2-Messgeräten durch das Land finanziert werden… Die Anschaffung von (mobilen) Luftreinigungsgeräten sowie von CO2- Messgeräten fällt in den Aufgabenbereich der Schulträger. Gleiches gilt für die Aufstellung und Einweisung in die Handhabung. An die Schulträger richten sich auch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere in den „Grundsätzen der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).“

Die Stadt Bonn hat sich bereits mehrfach gegen die flächendeckende Anschaffung von Lüftungsgeräten ausgesprochen. Darüber haben wir Sie bereits ausführlich informiert.

Ob unser Schulträger den Förderanspruch bei der Anschaffung von CO2- Messgeräten wahrnimmt und die Bonner Schulen damit ausstattet, können wir derzeit noch nicht sagen. Eine entsprechende Anfrage haben wir gestellt. Bis dahin gilt regelmäßiges Stoßlüften (15/20 Minutentakt für 5 Minuten) für unsere Schule als Maßgabe, die sich in der Vergangenheit bewährt hat.

Laut Vorgabe des Ministeriums werden die Klassenräume, nicht wie andere öffentliche Gebäude reduziert, sondern in gewohntem Maß bis ca. 20 Grad beheizt.

Die vergangenen Pandemiejahre und auch die vergangenen Wochen, in denen wir die anlassbezogene Teststrategie befolgt haben, stimmen uns zuversichtlich. Auch diesen Herbst/ Winter werden wir gemeinsam mit Ihnen und den Kindern durch verantwortungsvolles Handeln und Kommunizieren gut meistern!

Viele Grüße

Carsten Pöppel         Yvonne Klinke

 

Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona- und Energiesparmaßnahmen_29.9.2022