Wegweiser durch den Schulalltag

Unser Schulhaus wird um 8.00 Uhr für die Kinder geöffnet.

Nach der 1. bzw. 3. Unterrichtsstunde ertönt kein Klingelzeichen. Die Unterrichtszeit kann so unter Berücksichtigung der Belastbarkeit, der Konzentrationsfähigkeit und der Bewegungsbedürfnisse der Schüler/innen sowie der fachlichen Notwendigkeiten variabler gestaltet werden.

Den Tagesablauf für die Kinder, die in der OGS angemeldet sind, entnehmen Sie bitte der OGS-Seite.

Unterrichtszeiten

   8.00 – 8.15 Uhroffener Anfang
   8.15 – 9.00 Uhr 1. Stunde
   9.00 – 9.45 Uhr 2. Stunde
10.15 – 11.00 Uhr 3. Stunde
11.00 – 11.45 Uhr 4. Stunde
12.00 – 12.45 Uhr 5. Stunde
12.45 – 13.30 Uhr 6. Stunde

 

Pausenzeiten

  • 1. Hofpause: 9.45 – 10.00 Uhr
  • Frühstückspause: 10.00 – 10.15 Uhr
  • 2. Hofpause: 11.45 – 12.00 Uhr

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie bezogen auf den einzelnen Tag in folgenden Arbeitszeiten erledigt sein können:

für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten,
für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten.

Dem Kind sollte ermöglicht werden, seine Hausaufgaben regelmäßig zu einer bestimmten Zeit und ohne Ablenkung zu machen. Das Kind sollte immer selbständiger werden. An den Wochentagen werden die Klassenräume zur Hausaufgabenbetreuung genutzt, wobei freitags keine Hausaufgaben aufgegeben werden (Schulkonferenz-Beschluss aus 2016)

Kommunikation mit LehrerInnen, OGS-, Schulleitung und Sekretariat

Das Sekretariat ist jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 07.30 – 12.30 Uhr geöffnet. Frau Stark gibt Ihnen in dieser Zeit Auskunft und hilft Ihnen bei bürokratischen Notwendigkeiten gerne weiter.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Kollegium und die Schulleitung meist nicht für spontane Gespräche zur Verfügung stehen können, da sie sich morgens auf den Unterricht vorbereiten und die Kinder begrüßen. Vereinbaren Sie per E-Mail oder über den Schulplaner bitte einen Gesprächstermin. Bringen Sie ihr Kind nicht bis zur Klassentür; es ist ein Schulkind und wird den Weg alleine schaffen und daran wachsen.

 

Alle Schüler:innen führen einen Schulplaner mit sich. Hier sind wichtige Termine, Kontaktdaten und die täglichen Hausaufgaben notiert. Nutzen Sie diesen Schulplaner bitte täglich, um sich über die Arbeit Ihrer Kinder und das Schulleben zu informieren. Notieren Sie hier Informationen oder Fragen für die Lehrkräfte und OGS-Mitarbeiter:innen, die Ihnen wichtig erscheinen.

 

Handynutzung

Auf der Schulpflegschaftssitzung vom 02.05.13 wurde folgende Regelung festgelegt: Das Handy bleibt während des gesamten Aufenthalts in der Schule (einschließlich OGS-Zeit) ausgeschaltet in der Schultasche. Es darf in der Regel erst nach Unterrichtsschluss mit Verlassen des Schulhofs angestellt und benutzt werden. Ansonsten müssen wir das Handy im Büro in Verwahrung nehmen. Es muss nach Schulschluss wieder dem Kind ausgehändigt werden.

Kiss & Ride-Regelung:

Die Straße vor der Schule soll möglichst nicht befahren werden, zumal vor der Schule absolutes Halte- und Parkverbot besteht! Eltern, die Ihre Kinder zur Schule bringen müssen, sollen mit dem Auto um die Ecke halten und dort ihr Kind auf den Bürgersteig aussteigen lassen, von wo es zur Schule gehen kann.

Fundsachen

Liegengelassene oder aufgefundene Kleidungsstücke werden in einer Kiste unter der Treppe am Haupteingang gesammelt. Wenn die Kiste voll ist informieren wir die Eltern darüber, dass wir die Fundsachen für eine Woche zur Mitnahme auslegen, bevor wir sie in die Kleidersammlung geben.

 

Krankmeldung

Kranke Kinder gehören im Zweifelsfall ins Bett und nicht in die Schule!

Melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 8.00 Uhr im Sekretariat telefonisch unter 7789100 krank. Sollte das Büro nicht besetzt sein, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und nennen Sie die Klasse Ihres Kindes. Schüler:innen, die an der OGS teilnehmen, bitte zusätzlich unter der Rufnummer 6896886 (Anrufbeantworter) krankmelden.

Ab dem dritten Fehltag reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung ein. Informieren Sie den:die Klassenlehrer:in, welches Kind die ‚Krankenpost‘ mitnehmen soll. Hausaufgaben sollten nur bearbeitet werden, wenn es die Erkrankung zulässt.

Bei Krankheit am letzten Schultag vor bzw. am ersten Schultag nach den Ferien ist ein ärztliches Attest einzureichen. Außerdem kann der:die Klassenlehrer:in bei häufigen Fehlzeiten die Vorlage eines Attestes verlangen.

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, kann es andere Personen anstecken. Um dies zu verhindern, bitten wir Sie dringend darum, die Schule von einer ansteckenden Erkrankung zu unterrichten. Informationspflicht besteht z.B. bei Diphtherie, Masern, Mumps, Windpocken und Scharlach.

 

Kopflausbefall:

Läuse sind keine Frage der persönlichen Körperpflege, sondern auch in gepflegtem Haar können sich Läuse einnisten. Es ist keine Schande, Läuse zu bekommen, wohl aber eine, sie zu behalten!

 

Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn Sie Kopfläuse bei Ihrem Kind feststellen. Suchen Sie den Hausarzt auf und lassen Sie Ihr Kind so lange zu Hause, bis sichergestellt ist, dass sich keine neuen Nissen gebildet haben.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auf eine ärztliche Bescheinigung bestehen können, die die erfolgreiche Behandlung bestätigt.

Weitere Informationen:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten