Digitaler Elternbrief Nr. 22

Liebe Eltern,

die Anweisungen des Ministeriums zum Wechselunterricht liegen bereits vor. Wir werden auf der Grundlage dieser Vorgaben ein Konzept erarbeiten, das wir Ihnen Mitte der Woche zukommen lassen. Einige Eckpfeiler können Sie den unten angehängten Ausführungen des Ministeriums bereits jetzt entnehmen.

Viele Grüße

Carsten Pöppel           Yvonne Klinke

 

Auszug aus der SchulMail des MSB NRW vom 11.02.21:

Regelungen für die Primarstufe

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.

  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.

  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.

  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.

  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.

  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.

  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.

  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.

  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.

  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.

  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.

  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.