Digitaler Elternbrief Nr. 1

Liebe Eltern,

in den Sommerferien konnten Sie und Ihre Kinder trotz der ungewöhnlichen Umstände hoffentlich viel Kraft tanken und sich von den Strapazen der vergangenen Monate erholen. Der erste Schultag nach den Sommerferien beginnt am Mittwoch, dem 12. August wie auch schon vor den Ferien mit einem „offenen Anfang“. Es gibt also keinen festgelegten Unterrichtsstart, sondern die Kinder können in der Zeit von 8.15 bis 9.00 Uhr in die Schule kommen. Dadurch vermeiden wir Ansammlungen auf dem Schulhof und vor den Eingängen. Wir möchten zudem den Kindern ermöglichen, sich ohne Wartezeiten vor dem Betreten des Klassenraums, die Hände gründlich zu waschen.

Im Folgenden nenne ich Ihnen weitere Kernpunkte unseres Hygienekonzepts für die kommenden Wochen:

  • Offener Unterrichtsanfang von 8.15 bis 9.00 Uhr (Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht früher. Es gibt keine Hofaufsicht)
  • Eltern dürfen den Schulhof und das Schulgebäude grundsätzlich nicht betreten. Halten Sie beim Bringen oder Abholen bitte die Zugänge zum Schulgelände frei. Verabreden Sie ggfs. einen Treffpunkt abseits der Zugänge.
  • Ein- Ausgänge: alle a-Klassen über Schulhof, alle b-Klassen über Verwaltungseingang (OGS)
  • Händewaschen vor Unterrichtsbeginn, nach der Hof-Pause, vor dem Frühstück
  • Permanente Lüftung der Klassenräume, Kinder ggfs. warm ankleiden
  • außerhalb des Klassenraums Abstand halten, auf den Gängen rechts gehen
  • Mund-Nasenschutz auf dem gesamten Schulgelände und sobald der Sitzplatz verlassen wird
  • konstante Sitzordnung in den Klassen
  • Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern bzw. Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben à beachten Sie hierzu bitte die aktuellen Vorgaben des MSB auf der letzten Seiten dieser Datei*.

In den ersten drei Tagen des neuen Schuljahrs (12. bis 14. August) haben alle Kinder der 1. und 2. Klassen bis 11.45 Uhr und die der Klassen 3 und 4 bis 12.45 Uhr Unterricht. Die aktuellen Vorgaben des Ministeriums sehen grundsätzlich die Erteilung von Fachunterricht (z.B. Religion, Englisch, Sport) vor. Wir versuchen bei der Gestaltung des Stundenplans jedoch so gut es geht eine Durchmischung der Klassen oder gar der Jahrgangstufen zu vermeiden. Ab Montag gilt dann der für jede Klasse individuelle Stundenplan, den die Kinder spätestens Donnerstag ausgeteilt bekommen. Für die Stundenplangestaltung versuchen wir folgende Grundsätze umzusetzen:

 

– Um die Infektionswege ggfs. nachvollziehen zu können, werden so wenig Lehrkräfte wie möglich in einer Klasse unterrichten

– für die 3. und 4. Klassen werden donnerstags keine AGs angeboten

– Sportunterricht wird nicht in der Turnhalle, sondern im Freien stattfinden. Der Schwimmunterricht in der 3. Klasse entfällt

Es ist damit zu rechnen, dass der Stundenplan aus personaltechnischen Gründen und/oder wegen geänderter ministerieller Vorgaben eine geringe Halbwertzeit haben wird. An vielen Bonner Schulen sind  bis heute drei oder vier Klassenleitungen unbesetzt. Dies liegt zum einen daran, dass LehrerInnen zur Risikogruppe gehören und nicht arbeiten dürfen. Zum anderen ist dies aber vor allem dem akuten, bundesweiten Lehrermangel geschuldet. Auch unsere Personaldecke ist in diesem Jahr derart dünn, dass wir im Krankheitsfall keine Vertretung gewährleisten können. Dann müssen betroffene Klassen ggfs. ohne Vorlaufzeit zu Hause bleiben und erneut auf Distanz unterrichtet werden.

Termine

Da wir die meisten Termine in diesem Schuljahr mit der noch neu zu wählenden Schulpflegschaft abklären   möchten, gebe ich Ihnen zunächst eine abgespeckte Terminübersicht:

– Der Schulfotograf kommt am 27. (1. und 2. Klassen) und am 28. August (3. und 4. Klassen) in die Schule, um Klassenfotos und von allen Kindern Portraitaufnahmen zu machen. Im Anschluss erhalten Sie eine PIN, mit der Sie sich die Bilder Ihres Kindes online anschauen und ggfs. kaufen können. Die gesamte Kaufabwicklung läuft über das Internet und bargeldlos ab. Der Kauf der Bilder ist selbstverständlich freigestellt.

– Klassen- und Schulpflegschaft:

– Die Sitzungen der Klassenpflegschaften finden jeweils um 18.30 Uhr an folgenden Tagen statt:

1a,b     24. August

2a,b     25. August

3a,b     26. August

4a,b     27. August

Die Schulpflegschaftssitzung und die Wahl der Schulkonferenzteilnehmer finden am Montag, dem 31. August um 18.00 Uhr statt. Das Hygienekonzept zu diesen Terminen erfahren Sie aus den jeweiligen Einladungen, die Sie noch erhalten werden.

Wir freuen uns, dass wir auf unserer Einschulungsfeier am Freitag, dem 14. August 55 Schulneulinge in unserer Schule begrüßen dürfen und in unsere Schulgemeinschaft aufnehmen können. In diesem Schuljahr  werden insgesamt 222 Kinder unsere Schule besuchen.

Kommunikation mit Lehrerinnen, Lehrern, OGS- und Schulleitung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir meist nicht für spontane Gespräche zur Verfügung stehen können. Denn es ist uns nicht möglich, uns gleichzeitig auf den Unterrichtsbeginn vorzubereiten, die Kinder zu begrüßen und Anfragen von Eltern zu beantworten.

Auch in diesem Schuljahr werden alle SchülerInnen einen Schulplaner mit sich führen. Hier werden  wichtige Termine, Kontaktdaten und die täglichen Hausaufgaben notiert. Nutzen Sie diesen Schulplaner bitte täglich, um sich über die Arbeit Ihrer Kinder und das Schulleben zu informieren. Notieren Sie hier Informationen oder Fragen für die Lehrkräfte und OGS-MitarbeiterInnen, die Ihnen wichtig erscheinen.

 

Nach wie vor wird die Beschulung unter den ständig wechselnden Rahmenbedingungen, die diese Pandemie mit sich bringt, eine große Herausforderung für uns alle bleiben. Wir bemühen uns darum, Sie ständig auf dem Laufenden zu halten, unsere Entscheidungen transparent zu machen, und Sie dabei nach Möglichkeit mitgestalten zu lassen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n oder kontaktieren Sie uns bitte unmittelbar. Eine auf Vertrauen aufgebaute und durch eine gute  Kommunikation gestützte Zusammenarbeit wird uns dabei helfen, dass sich Ihre Kinder auch weiterhin gut in unserer Schule aufgehoben fühlen.

Viele Grüße

gez. Carsten Pöppel

 

 

 

 

*Auszug aus dem Konzept des MSB für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 vom 3. August 2020:

 

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die

Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am

Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante

Vorerkrankung ergibt.  Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur  Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.