Elternbrief Nr. 5 2021/ 2022

Liebe Eltern,

das Ministerium hat ein geändertes „Lolli-Testverfahren“ ab dem 10. Januar 2022 angekündigt und die Schulleitungen des Landes gebeten, das folgende Schreiben (blaue Schrift) an Sie weiterzugeben:

Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:

Schritt 1: Pooltestung am Testtag

–  Negative Pool-Testung

Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.

–  Positive Pool-Testung

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.

Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.

 

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung

Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt.

–  Negative Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen.

– Positive Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore* informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

die Schulleitung

* In Anlehnung an die aktuell gültige Fassung der Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW

 

Dieses Verfahren stellt für Sie insofern eine Erleichterung dar, als dass Sie bei einem positiven Pool nicht mehr zur Schule kommen müssen, um den Test pünktlich abzugeben.

Es bleibt jedoch, neben dem erneut immensen Verwaltungsaufwand, die nach wie vor hohe Fehlerquote bei der Registrierung der Einzeltests (falsche Handynummer, Wechsel des Anbieters…) und die umständliche Kommunikationsstruktur (verspätete oder gar keine Weitergabe der Testergebnisse an die Schule, mangelhafte Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes und des Labors).

Im Falle eines positiven Pools ist unter Umständen für die Klassenleitungen morgens vor Unterrichtsbeginn nicht nachvollziehbar, welche Kinder mit einem negativen Einzeltest in die Schule kommen können und welche mit einem positiven Test eigentlich zu Hause bleiben müssen. Ebenfalls unklar bleibt, ob die Quarantänebestimmungen für die Sitznachbarn des positiv getesteten Kindes in diesem neuen Verfahren aufgehoben werden.

In der verbleibenden Zeit bis zu zum 10. Januar arbeiten wir an Lösungswegen, die das geänderte Testverfahren für unsere Schule tauglich werden lässt und geben neue Informationen unverzüglich an Sie weiter. Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium in den kommenden Tagen dazulernt und nachsteuert.

 

Viele Grüße

Carsten Pöppel           Yvonne Klinke