Elternbrief Nr. 33 – Lollitests

Liebe Eltern,

so sehr wir uns darum bemüht haben, diesen Elternbrief kurz und übersichtlich zu gestalten, so wenig konnte uns dies aufgrund der neusten ministeriellen Vorgaben gelingen. Wir möchten Sie dennoch bitten, sich alles sorgfältig durchzulesen und sich bei Bedarf zusätzlich auf der eigens dafür entworfenen Internetseite des Ministeriums zu informieren https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

Wiederaufnahme des Wechselunterrichts

Nachdem den Schulen im Stadtgebiet Bonn aufgrund des Überschreitens der 165er-Inzidenz der Präsenzunterricht untersagt ist, hat uns der Schulträger heute darüber informiert, wie sich bei einem Unterschreiten dieses Schwellenwertes von 165 (maßgeblich: Feststellung des Robert-Koch-Instituts) das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Wiederaufnahme des Wechselunterrichts darstellt:

„Nach § 28 b Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 des Infektionsgesetzes in Verbindung mit  § 1 Abs. 14 Coronabetreuungsverordnung gilt für das Außerkrafttreten der Untersagung des Präsenzunterrichtes in Bonn Folgendes: Unterschreitet in Bonn nach der Untersagung des Präsenzunterrichtes an fünf aufeinander folgenden Werktagen (der Sonntag wird dabei nicht mitgezählt und unterbricht die Zählung der aufeinander folgenden Werktage nicht) der Sieben-Tages-Inzidenzwert den Schwellenwert von 165, so macht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das Aussetzen der Untersagung am darauf folgenden Tag bekannt. Der Unterricht in Form des Wechselunterrichtes startet nach § 1 Abs. 14 Coronabetreuungsverordnung dann mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem das MAGS die Aufhebung des Verbotes des Präsenzunterrichtes bekannt gemacht hat. Das Land will so den Schulen, aber auch den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung auf den Wechselunterricht geben.

Sobald der Stadt Bonn eine entsprechende Bekanntmachung für das Außerkrafttreten der Untersagung des Präsenzunterrichtes vorliegt, werden Sie umgehend durch das Schulamt darüber informiert, an welchem Montag der Präsenzunterricht in Form des Wechselunterrichtes wieder aufgenommen werden darf.“ (Mail vom 06.05.21 des Schulamtes, Stadt Bonn)

 

Wir müssen also von einer weiteren Woche ausgehen, in der die Kinder nicht in die Schule kommen können. Früheste Wiederaufnahme des Wechselunterrichts könnte demnach Montag, der 17. Mai sein.

 

Lollitests

Ab Montag, dem 10. Mai werden die bisherigen Covid-Tests landesweit durch den sogenannten Lolli-Test  abgelöst.  Die Handhabung des Lolli-Tests, der die Merkmale eines PCR-Tests erfüllt, ist einfacher und kindgerechter, da die SchülerInnen  lediglich 30 Sekunden einen Abstrichtupfer lutschen müssen. Die Abwicklung bis hin zur Übermittlung des Testergebnisses gestaltet sich jedoch sehr aufwendig und kompliziert:

Zum Ablauf der Testung während des Wechselunterrichts:

Wie gehabt werden die Kinder im Wechselmodell jeweils in den Lerngruppen Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag getestet.

  1. Vorbereitung durch alle Eltern: Sie erhalten ein mit Barcode gekennzeichnetes Testkid von der Schule ausgehändigt. Dieses müssen Sie zu Hause sorgfältig aufbewahren und nur für den unter 4a) beschriebenen Fall verwenden. Zusätzlich müssen Sie Ihr Kind online registrieren (www.schultestung.nrw). Eine Anleitung zur Registrierung und zur Durchführung des Tests finden Sie in der angehängten PDF-Datei. Die Auslieferung der Testkids wurde uns für heute oder morgen in Aussicht gestellt. Vermutlich können die Eltern, die ihr Kind für die Notbetreuung angemeldet haben, erst am Montagmorgen mit der Aushändigung des Tests rechnen. Hierzu erhalten diese Eltern eine separate Mail.
  2. Vor Unterrichtsbeginn, um 8.15 Uhr führen die Kinder einer Lerngruppe unter Aufsicht den Test durch. Alle „Lollis“ einer Lerngruppe, auch Pool genannt, werden anonym in ein gemeinsames Behältnis gesteckt. Dieses Behältnis ist mit dem Namen der Lerngruppe gekennzeichnet und wird um 9.00 Uhr nach Köln zur Auswertung ins Labor gebracht.
  3. Sollte die Auswertung ergeben, dass ein Kind dieses Pools positiv ist, erhält die Schulleitung bis Uhr 6.00 Uhr des darauffolgenden Tages eine Nachricht auf das private Handy. Mit der Weitergabe der Information an die Klassenleitung, dass ein noch nicht identifiziertes Kind der Lerngruppe bzw. Pools infiziert ist, werden auch die Eltern dieses „Pools“ eine Meldung per Mail erhalten. Wir bemühen uns, alle betroffenen Eltern so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 7.30 Uhr zu informieren.
  4. Alle Kinder eines positiv getesteten Pools dürfen am Tag darauf nicht in die Schule kommen. Es müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  5. a) Die Eltern nutzen das unter Punkt 1 erwähnte Test-Kid, um Ihr Kind zu Hause zu testen.
  6. b) Das Röhrchen mit dem Testtupfer bringen Sie bitte bis spätestens 9.00 Uhr in die Schule. Melden Sie sich zuvor im Sekretariat und legen sie das Teströhrchen in die eigens gekennzeichnete Box vor dem Sekretariat. An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

c.) Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Schule nicht über das Testergebnis informiert. Lediglich den Eltern wird das Ergebnis mitgeteilt. Bei einem positiven Befund wird zusätzlich das Gesundheitsamt informiert, das über die weitere Vorgehensweise entscheidet.  Wir möchten Sie daher bitten, uns schriftlich per Mail über den Befund, ob positiv oder negativ,  zu unterrichten (Klassenleitung, KGS und ggf. OGS)

Durchführung der Tests mit Kindern, die während der Schulschließung die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Genauere Vorgaben zur Testung der Kinder, die zur Notbetreuung angemeldet sind, liegen uns derzeit nicht vor. Folgende Eckpunkte können wir Ihnen jedoch „bereits“ jetzt mitteilen:

  1. Alle Notbetreuungskinder müssen innerhalb einer Woche zweimal getestet werden. Grundsätzlich wird montags und mittwochs getestet. Das heißt, Kinder die montags oder mittwochs nicht an der Notbetreuung teilnehmen, müssen zusammen mit dem gesamten übrigen Pool (Notbetreuungsgruppe) zusätzlich dienstags und oder donnerstags getestet werden.
  2. Die Tests werden um 9.00 Uhr vom Kurierdienst abgeholt. Alle Notbetreuungskinder müssen daher ab Montag pünktlich um 8.00 Uhr in die Schule kommen, da sonst der Test nicht rechtzeitig vom Kurierdienst mitgenommen werden kann.

Wie bereits eingangs erwähnt, finden Sie weitere detaillierte Informationen, Schaubilder, FaQ-Listen, Elternbriefe (auch in einfacher Sprache, Englisch, Türkisch) und Erklärvideos auf der Internetseite https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests und in den angehängten Dateien, die wir vom zuständigen Labor zur Verfügung gestellt bekommen haben

 

Viele Grüße

Carsten Pöppel           Yvonne Klinke

 

Blanko_Formular-Anmeldung-Notbetreuung (101,5 kB)

 

Anleitung-Einzeltest_Labor-Dr.-Wisplinghoff (1,0 MB)

 

Anleitung-Pooltestung_Labor-Dr.-Wisplinghoff (1,2 MB)

 

Lolli_Tests_PPP_Ablaufplan (1,3 MB)