Elternbrief Nr. 3 2021/ 2022

Liebe Eltern,

die Schulpflegschaft hat im September gemeinsam mit dem Kollegium über eine Anpassung unseres Hygienekonzepts nachgedacht. Das bestehende Hygienekonzept hat sich in den vergangenen Monaten sehr bewährt und uns gut durch die schwersten Zeiten der Pandemie gebracht. Jedoch ist die strenge Trennung der Klassen im Unterricht und in den Pausen mit einem immensen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Die Ausrichtung des regulären Stunden- und Pausenplans am Hygienekonzept geht nicht selten auch zulasten der Unterrichtsgestaltung. Über die negativen Auswirkungen einer dauerhaften sozialen „Isolation“ der Klassengemeinschaften können wir nur Vermutungen anstellen.

Anpassung des Hygienekonzepts der KGS Buschdorf

Nach Abwägung aller möglichen Risiken und Vorteile einer Lockerung haben wir uns, auch aufgrund des guten Schulstarts nach den Ferien, dazu entschieden, das Hygienekonzept anzupassen. Grundsätzlich bleibt das Hygienekonzept bestehen. Ab dem 03. November werden wir, so wie es an fast allen Bonner Schulen bereits seit langem praktiziert wird,

– die Pausenzeiten vereinheitlichen und

– den jahrgangstufengemischter Unterricht in Religion, im Förderunterricht, und in den Sport-AGs wieder aufnehmen.

– Der Schulhof wird in den Pausen nach wie vor aufgeteilt, so dass die Klassen 1/2 und die Klassen 3/4 getrennt voneinander spielen.

Sollte sich die pandemische Lage an den Bonner Schulen wieder verschärfen, werden wir schnell reagieren und das Hygienekonzept unverzüglich erneut anpassen.

Neue Coronabetreuungsverordnung ab 2. November

Gestern erreichte uns ein Schreiben des Ministeriums in denen Änderungen der  Coronabetreuungsverordnung bekanntgegeben werden:

– An ihrem Sitzplatz dürfen die Kinder ihre Maske auszuziehen. Geben Sie Ihrem Kind, sofern Sie dies wünschen, wieder eine Dose mit, in der es den Mundschutz zwischenzeitlich schnell verstauen kann.

-Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Quarantäneregelung. Im Falle einer Infektion werden nicht mehr nur das infizierte Kind, sondern unter Umständen auch die Sitznachbarn in Quarantäne geschickt. Wie diese im Detail vom Gesundheitsamt umgesetzt wird, können wir leider noch nicht beantworten.

Entnehmen Sie weitere Details bitte der angefügten Originalmail des Ministeriums.

Kleine Klimaschützer unterwegs

Mit großem Enthusiasmus und viel Einsatzbereitschaft haben die Kinder eine Woche lang an der Kampagne des Klima-Bündnisses „Kleine Klimaschützer unterwegs“ teilgenommen. Die insgesamt 2122 Punkte die unsere Mädchen und Jungen erarbeitet haben, gehen in die Gesamtpunktzahl ein, die von Schulen europaweit zur Klimakonferenz in Schottland eingereicht werden.

Baskets-Challenge  und Baskets-Liga https://www.baskets-grundschul-challenge.de/index.html

Unsere Schule nimmt sowohl an der Baskets-Challenge (2. Schuljahr) als auch an der Baskets-Liga (3. und 4. Schuljahr) teil. Hierzu werden talentierte Kinder der jeweiligen Jahrgangstufen im Wettbewerb gegen andere Schulen antreten. Nähere Informationen erhalten die  Schülerinnen und Schüler, die ausgewählt werden, in den kommenden Wochen.

Schulschwimmen

Obwohl die Sanierung des Beueler Schwimmbades die ohnehin schon stark eingeschränkten Schwimmhallenkapazitäten zusätzlich belastet, ist es uns gelungen, eine weitere Schwimmzeit für die vierten Klassen zu ergattern. Zusätzliche Unterstützung erhalten wir von einer ausgebildeten Schwimmtrainerin die wir über unsere Tabu-Kooperation gewinnen konnten.

 

Abfrage des Betreuungsbedarfs 2022/23

Ein möglicher Baustein beim Ausbau des Betreuungsangebotes ist die Einrichtung einer ÜMI (Übermittagsbetreuung). Diese würde eine Betreuung bis 14.00 Uhr ohne Hausaufgabenzeit beinhalten.

Zur zielgenauen Planung eines erweiterten Betreuungsangebots möchten wir Sie bitten, an einer Online-Befragung zum Thema teilzunehmen. Mit Hilfe des QR-Codes bzw. unter folgender Adresse können Sie uns eine Rückmeldung geben:

https://app.edkimo.com/feedback/kinemu

Um ein möglichst detailliertes Bild zu bekommen ist es wichtig, dass Sie auch dann mitmachen, wenn Sie keinen Betreuungsbedarf haben oder ihr Kind bereits einen OGS-Platz hat.

Nehmen Sie so oft teil, wie Sie Kinder an unserer Schule im Schuljahr 2022/23  angemeldet haben.

Die Teilnahme an der Befragung wird bis zum 06. Dezember möglich sein. Danach beginnen wir mit der Auswertung der Ergebnisse.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein erholsames Wochenende und ein besinnliches Allerheiligen.

 

Viele Grüße

Carsten Pöppel                       Yvonne Klinke

 

>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<