Elterninfo zur Notfallbetreuung

Liebe Eltern,

der Betreuungsanspruch wird ab sofort für Eltern, die im „Bereich kritischer Infrastrukturen“ arbeiten, erheblich ausgeweitet:

  1. Es reicht aus, wenn ein Elternteil im „Bereich kritischer Infrastrukturen“ arbeitet.
  2. Die Kinder müssen ggf. bei nachgewiesenem Bedarf von montags bis sonntags in der Schule betreut werden.
  3. Dies gilt auch für die Osterferien (ausgeschlossen Karfreitag bis einschl. Ostermontag)
  4. Die Kinder können auch am Nachmittag betreut werden, auch wenn sie nicht in der OGS angemeldet sind.

Nachweislich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das vom Ministerium veröffentlichte Formular der Schule zwei Tage vor dem Betreuungstermin per Mail (kgs.buschdorf@schulen-bonn.de) zugesandt wird:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Mit Blick auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung unserer gesellschaftlichen Ordnung und Abläufe, ganz besonders aber im Hinblick auf die Unterstützung des Funktionierens der „kritischen Infrastrukturen“ ist die Notbetreuung ein absolut nachvollziehbarer, richtiger und wichtiger Schritt.

So verständlich diese Maßnahme ist und so sehr sie einige Familien bestimmt auch entlasten wird, so problematisch und herausfordernd wird diese Änderung für uns in der KGS Buschdorf.
Wie die letztliche Praxis der Not-Betreuung wahrscheinlich aussehen wird, möchten und müssen wir Ihnen gegenüber daher ehrlich schildern:

  • Aufgrund von Zugehörigkeit zu verschiedenen Risikogruppen (z.B. Alter und Schwangerschaft etc.), fallen fünf unserer Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft als „Not-Betreuer und Not-Betreuerinnen“ aus.
  • Aus der verbleibenden Gruppe von fünf Lehrerinnen und Lehrern sind zwei Personen bezüglich Ihres Einsatzes „fraglich“, da sie selber Kinder zu Hause betreuen
  • Selbst, wenn diese verbleibenden drei bis fünf Personen alle gesund bleiben und (dauerhaft) eingesetzt werden können, so ist unsererseits bei einem starken Anstieg der Betreuungszahlen über alle Klassen hinweg keinesfalls zu gewährleisten, was zuvor an Rahmenbedingung durch das Ministerium am 15.03.2020 vorgegeben wurde: „Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.“

 

Somit können wir leider nicht umfänglich unterstützend dazu beitragen, was durch die von der Landesregierung sinnvollerweise beabsichtigten und durch viele Fachleute bestätigten Maßnahmen bewirkt werden soll: das Eindämmen von sozialen Kontakten, besonders von bisher „noch nicht erfolgten sozialen Kontakten“ unter den Kindern sowie zu „neuen“ Betreuungspersonen.

Daher möchte ich Sie bitten, die Notwendigkeit einer Notbetreuung in der Schule sehr genau zu überprüfen. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, Ihr Kind in der Schule betreuen zu lassen, senden Sie mir bitte mindestens zwei Tage vorher, das von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Formular auf digitalem Weg zu.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

 

gez. Carsten Pöppel