++ WICHTIGE MITTEILUNG ZUR UNWETTERLAGE ++

Liebe Eltern,

soeben hat mich diese Mail aus dem Ministerium erreicht und es war keine Zeit mehr, einen Elternbrief zu verfassen. Daher erreicht Sie diese Nachricht auf dem digitalen Weg.

Zu Punkt 2: Zum jetzigen Zeitpunkt steht fest, dass der Unterricht wie gewohnt stattfindet. Am Montagmorgen können Sie sich ab 7.30 Uhr hier auf unserer Homepage erkundigen, ob sich daran etwas geändert hat. Die Punkte 1 und 2a bleiben davon jedoch unberührt.

Punkt 2b bezieht sich auf einen vorzeitigen Unterrichtsschluss. Bei regulärem Unterrichtsschluss sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Kinder pünktlich das Schulhaus verlassen können und sicher nach Hause gelangen.

Ich bin guter Hoffnung, dass wir hier im Rheinland einigermaßen verschont bleiben und wir alle Kinder wie gewohnt am Montagmorgen in der Schule begrüßen können.

Herzliche Grüße

Carsten Pöppel

 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

EILT – SEHR DRINGLICH

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.

Daher bitte ich Sie nachdrücklich, für Ihre Schule Vorsorge zu treffen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

1)  Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.

2)  Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.

  1. a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
  2. b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

3)  Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.

4)  Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.

Sollten Sie sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar.

Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass Bass 12-51 Nr. 1 sowie im Bildungsportal.

Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrkräfte. Diese haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<